Lexikon-Eintrag
Fahrtenbuchauflage
Behördliche Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach nicht aufgeklärten Verkehrsverstößen mit dem Halterfahrzeug.
Definition
Die Fahrtenbuchauflage ist eine behördliche Anordnung nach § 31a StVZO, mit der dem Fahrzeughalter aufgegeben wird, für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen. Sie wird typischerweise verhängt, wenn ein Verkehrsverstoß mit dem Fahrzeug begangen wurde, der Fahrer aber nicht ermittelt werden konnte und der Halter bei der Aufklärung nicht mitgewirkt hat. Im Fahrtenbuch sind für jede Fahrt einzutragen: Datum, Beginn und Ende der Fahrt, Kilometerstand, Name des Fahrers, Fahrtziel. Dauer typischerweise 6 bis 24 Monate, je nach Schwere des Anlassverstoßes. Verstöße gegen die Auflage sind selbst Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld bis 100 Euro). Sie als Geschädigter sind hiervon nur indirekt betroffen - die Auflage gegen den Schädiger kann beweisrechtlich relevant sein. Für Halter ist die Auflage unangenehm: Sie verursacht Bürokratie und kann beruflich problematisch sein. Vermeiden lässt sie sich durch zeitnahe und vollständige Mitwirkung im Bußgeldverfahren - etwa durch Benennung des Fahrers nach einem Verstoß.
Verwandte Begriffe
Bußgeldbescheid
Behördlicher Bescheid mit Festsetzung einer Geldbuße bei nachgewiesenen Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Anhörungsbogen
Schriftliche Aufforderung der Bußgeldstelle an den Beschuldigten zur Stellungnahme bei Verkehrsverstößen.
Verkehrsüberwachung
Polizeiliche und kommunale Überwachung des Straßenverkehrs durch Geschwindigkeits-, Abstands- und Verhaltenskontrollen.
Punkte Flensburg
Punktesystem im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Erfassung verkehrsrechtlicher Verstöße.
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