Lexikon-Eintrag
Felgenschaden
Beschaedigung an Leichtmetall- oder Stahlfelgen, oft durch Bordstein, Schlagloch oder Unfall.
Definition
Felgenschaeden umfassen Schrammen, Bordsteinschaeden, Verbiegungen, Risse oder Brueche an Leichtmetall- oder Stahlfelgen. Bei einem Unfall entstehen sie durch direkten Anstoss, Auffahren auf Hindernisse oder seitliche Krafteinwirkung. Geringfuegige optische Schaeden lassen sich durch Smart-Repair fuer 80 bis 200 Euro pro Felge beheben. Tieferliegende Beschaedigungen erfordern eine Aufbereitung in der Felgenwerkstatt fuer 150 bis 350 Euro pro Felge. Strukturelle Schaeden wie Risse, Verbiegungen oder Materialausbrueche sind sicherheitsrelevant. Die Felge muss in solchen Faellen ausgetauscht werden, da geschweisste Leichtmetallfelgen ihre Festigkeit verlieren. Original-Leichtmetallfelgen kosten je nach Fahrzeug zwischen 250 und 1.200 Euro pro Stueck, hinzu kommen Montage und Auswuchten. Der Sachverstaendige unterscheidet zwischen Reparatur- und Austauschpflicht und beruecksichtigt die Verkehrssicherheit. Bei einem Komplettsatz Felgen plus Reifen koennen schnell 3.000 bis 5.000 Euro Schaden entstehen. Achten Sie auf serienmaessige Felgen, die als Sonderausstattung im Gutachten dokumentiert werden.
Verwandte Begriffe
Karosseriestrukturschaden
Beschaedigung tragender Karosserieteile, die die Statik und Sicherheit des Fahrzeugs beeintraechtigt.
Kalkulationsbasis
Datengrundlage zur Berechnung der Reparaturkosten in einem Schadensgutachten.
Wertminderung (merkantil/technisch)
Der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer Reparatur, weil es nun als Unfallfahrzeug gilt.
Kostenvoranschlag
Eine schriftliche Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt, ohne unabhängige gutachterliche Bewertung.
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