Lexikon-Eintrag
Gutachterhonorartabelle BVSK
Honorartabelle des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhaengigen Sachverstaendigen fuer das Kraftfahrzeugwesen.
Definition
Die BVSK-Honorartabelle ist eine Empfehlung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhaengigen Sachverstaendigen fuer das Kraftfahrzeugwesen zur Berechnung des Sachverstaendigenhonorars. Sie staffelt das Honorar nach der Schadenshoehe, etwa als Prozentsatz vom Wiederbeschaffungswert oder von den Reparaturkosten. Bei einem Schaden von 5.000 Euro liegt das Grundhonorar typischerweise bei 580 bis 720 Euro netto, bei 10.000 Euro bei 850 bis 1.050 Euro. Hinzu kommen Nebenkosten wie Fahrtkosten, Schreibarbeit, Fotokosten und Porto. Die BVSK-Tabelle wird regelmaessig aktualisiert und ist von der Rechtsprechung als anerkannte Berechnungsgrundlage akzeptiert. Sie ist nicht verbindlich, gibt aber einen marktueblichen Rahmen vor. Versicherer versuchen oft, das Honorar nach eigenen niedrigeren Tabellen zu kuerzen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass das Sachverstaendigenhonorar bei marktueblicher Hoehe vollstaendig erstattungsfaehig ist. Eine Abtretung an den Sachverstaendigen ist gaengige Praxis und schuetzt Sie vor Vorleistungen.
Verwandte Begriffe
Sachverständigenhonorar
Die Kosten für das Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Freie Gutachterwahl (§249 BGB)
Der Geschädigte darf den Sachverständigen seines Vertrauens frei wählen – die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.
Forderungsabtretung
Uebertragung von Schadensersatzanspruechten an Werkstatt, Sachverstaendigen oder Mietwagenfirma zur Direktabrechnung.
Kalkulationsbasis
Datengrundlage zur Berechnung der Reparaturkosten in einem Schadensgutachten.
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