Lexikon-Eintrag
Kontrollintervall
Vorgegebene zeitliche Abstände für Wartungs-, TÜV- und Sicherheitsprüfungen am Fahrzeug.
Definition
Das Kontrollintervall bezeichnet die vom Hersteller oder Gesetzgeber vorgeschriebenen zeitlichen Abstände für Wartungen und Prüfungen. Hierzu zählen die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) alle 24 Monate, die Abgasuntersuchung (AU) im selben Rhythmus sowie herstellerseitige Inspektionsintervalle (typisch alle 15.000 bis 30.000 km oder jährlich). Nach einem Unfall ist zu prüfen, ob durch die Reparatur Kontrollintervalle vorzeitig fällig werden - etwa eine außerordentliche HU bei strukturellen Eingriffen oder eine Achsvermessung. Sie als Geschädigter haben Anspruch auf Erstattung dieser unfallbedingten Zusatzkosten. Beispiel: Wird Ihr Fahrzeug zwei Monate vor dem regulären TÜV-Termin durch einen Unfall reparaturpflichtig, kann eine vorgezogene HU zur Sicherheitsprüfung sinnvoll sein - die Kosten von circa 60 bis 120 Euro sind unfallbedingt und ersatzfähig. Auch ein vorgezogener Service zur Werterhaltung des Scheckhefts kann gerechtfertigt sein. Der Sachverständige dokumentiert solche Notwendigkeiten im Gutachten.
Verwandte Begriffe
Verkehrssicherheit
Zustand des Fahrzeugs, der gefahrlosen Straßenverkehrsbetrieb gewährleistet und nach Unfall geprüft werden muss.
Achsvermessung
Computergestützte Messung der Fahrwerksgeometrie nach einem Unfall zur Prüfung von Spur, Sturz und Nachlauf.
Fachwerkstatt
Qualifizierter Reparaturbetrieb mit Meistertitel und nachgewiesener Kompetenz für Karosserie- und Lackarbeiten.
Wertminderung (merkantil/technisch)
Der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer Reparatur, weil es nun als Unfallfahrzeug gilt.
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