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Lexikon-Eintrag

Verkehrssicherheit

Zustand des Fahrzeugs, der gefahrlosen Straßenverkehrsbetrieb gewährleistet und nach Unfall geprüft werden muss.

Definition

Die Verkehrssicherheit beschreibt den Zustand eines Fahrzeugs, der einen gefahrlosen Betrieb im Straßenverkehr gewährleistet (§ 17 StVZO). Nach einem Unfall kann die Verkehrssicherheit eingeschränkt sein - sichtbar (gebrochene Beleuchtung, gerissene Reifen, defekte Bremsen) oder verdeckt (Achsschäden, Rahmenverzug, Airbag-Sensorik). Sie als Geschädigter dürfen ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht weiter nutzen - dies ist Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO und kann bei Folgeunfällen zu strafrechtlicher Verantwortung führen. Der Sachverständige beurteilt im Gutachten die Verkehrssicherheit und unterscheidet zwischen verkehrssicher, eingeschränkt verkehrssicher (z. B. Beifahrertür defekt, Fahrt nur kurz und vorsichtig zur Werkstatt) und nicht verkehrssicher (Abschleppen erforderlich). Bei nicht verkehrssicheren Fahrzeugen haben Sie sofortigen Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall ab dem Unfalltag. Die Verkehrssicherheit nach Reparatur muss durch Achsvermessung, Lichteinstellung und gegebenenfalls Probefahrt nachgewiesen werden.

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