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Lexikon-Eintrag

Marderschaden

Beschaedigung an Schlaeuchen, Kabeln oder Daemmmaterial im Motorraum durch Marderbisse.

Definition

Ein Marderschaden entsteht, wenn Steinmarder oder andere Wildtiere im Motorraum eines Fahrzeugs Kabel, Schlaeuche, Daemmmatten oder Manschetten zerbeissen. Besonders gefaehrdet sind Zuendkabel, Kuehlerschlaeuche, Faltenbalge an Antriebswellen und elektrische Leitungen. Der direkte Schaden bewegt sich oft im Bereich von 100 bis 800 Euro. Die teuren Folgeschaeden entstehen, wenn beispielsweise undichte Schlaeuche zu Motorschaeden, ueberhitzten Motoren oder defekten Antriebsstraengen fuehren. Hier koennen leicht 5.000 bis 15.000 Euro entstehen. Marderschaeden sind ueber die Teilkaskoversicherung versichert, sofern dies im Vertrag nicht ausgeschlossen oder erweitert wurde. Wichtig ist die Pruefung, ob auch Folgeschaeden mitversichert sind. Bei modernen Tarifen sind diese oft mit eingeschlossen, oft aber nur bis zu einer Hoechstgrenze. Eine Selbstbeteiligung gilt einmalig pro Schadensereignis. Vorbeugung durch Marderschutzgitter, Ultraschallgeraete oder Hochspannungsabwehr senkt das Risiko erheblich. Dokumentieren Sie die Bissstellen mit Fotos und holen Sie ein Gutachten ein, wenn Folgeschaeden moeglich sind.

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