Lexikon-Eintrag
Parkschaden mit Fahrerflucht
Beschaedigung des geparkten Fahrzeugs, bei der sich der Verursacher unerlaubt entfernt.
Definition
Ein Parkschaden mit Fahrerflucht liegt vor, wenn ein Dritter Ihr geparktes Fahrzeug beschaedigt und sich anschliessend unerlaubt vom Unfallort entfernt. Dies erfuellt den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB und ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Ohne Ermittlung des Verursachers koennen Sie keine Forderung gegen dessen Haftpflicht stellen. Sie sind dann auf Ihre eigene Vollkaskoversicherung angewiesen, sofern vorhanden. Diese reguliert den Schaden unter Anrechnung der Selbstbeteiligung und mit moeglicher Ruecksturzversicherung im Schadenfreiheitsrabatt. Wichtig sind unverzuegliche Polizeiermittlungen, Sicherung von Beweisspuren wie Lacksplittern, Reifenabdruecken oder Zeugenaussagen, sowie die Suche nach Videoaufnahmen aus Geschaeften, Parkhaeusern oder privaten Dashcams. In etwa 30 Prozent der Faelle gelingt die Ermittlung des Verursachers. Wird der Taeter spaeter gefunden, koennen Sie die Selbstbeteiligung der Kasko sowie eine Hochstufung als Schaden geltend machen.
Verwandte Begriffe
Beweissicherung
Die Dokumentation aller Schadensspuren und Umstände nach einem Unfall, um spätere Ansprüche durchsetzen zu können.
Rechtsanwaltskosten (Schaden)
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
Vandalismusschaden
Vorsaetzliche Sachbeschaedigung an einem Fahrzeug durch Dritte, oft ohne ermittelbaren Taeter.
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