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Lexikon-Eintrag

Vandalismusschaden

Vorsaetzliche Sachbeschaedigung an einem Fahrzeug durch Dritte, oft ohne ermittelbaren Taeter.

Definition

Ein Vandalismusschaden ist eine vorsaetzliche Sachbeschaedigung an Ihrem Fahrzeug, etwa durch Zerkratzen des Lacks, Eindellen der Karosserie, Zerstechen der Reifen, Eintreten von Spiegeln oder Beschaedigen von Scheiben. Strafrechtlich ist dies eine Sachbeschaedigung nach § 303 StGB. Da der Taeter selten ermittelbar ist, scheitert eine Forderung gegen dessen Haftpflicht meist. Die Schadensregulierung erfolgt typischerweise ueber die eigene Vollkaskoversicherung, die mutwillige Beschaedigungen abdeckt. Eine reine Teilkasko reicht nicht aus, da Vandalismus dort nicht versichert ist. Selbstbeteiligung und mooegliche Ruecksturzversicherung im Schadenfreiheitsrabatt sind zu beachten. Wichtig sind eine sofortige Anzeige bei der Polizei, fotografische Dokumentation aller Schaeden, Sicherung moeglicher Spuren und Zeugenbefragung in der Nachbarschaft. Die Reparaturkosten umfassen Lackierung, Bauteilersatz, Glasreparaturen und gegebenenfalls Wertminderung. Bei flaechigen Vandalismusschaeden koennen die Kosten 4.000 bis 10.000 Euro erreichen. Ein Gutachten lohnt sich auch hier zur Beweissicherung und Schadensbezifferung.

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