Lexikon-Eintrag
Reparaturwuerdigkeit
Pruefung, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ein Totalschaden vorliegt.
Definition
Die Reparaturwuerdigkeit beschreibt die Frage, ob eine Reparatur des Unfallfahrzeugs wirtschaftlich vertretbar ist. Massstab ist der Vergleich zwischen Reparaturkosten zuzueglich Wertminderung und dem Wiederbeschaffungswert abzueglich Restwert. Liegen die Reparaturkosten ueber dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Rechtsprechung erkennt jedoch die sogenannte 130-Prozent-Regel an: Sie duerfen Ihr Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen, sofern Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen und die Reparatur fachgerecht und vollstaendig erfolgt. Bei Reparaturkosten zwischen 100 und 130 Prozent ist die Reparaturwuerdigkeit also weiterhin gegeben. Ueber 130 Prozent ist nur der Wiederbeschaffungsaufwand erstattungsfaehig. Der Sachverstaendige bewertet die Reparaturwuerdigkeit anhand wirtschaftlicher und technischer Kriterien. Bei alten oder seltenen Fahrzeugen mit ideellem Wert kann eine Sonderbewertung erforderlich sein.
Verwandte Begriffe
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
130-Prozent-Regel
Reparatur ist auch dann zulässig, wenn die Kosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes erreichen.
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsste.
Wertminderung (merkantil/technisch)
Der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer Reparatur, weil es nun als Unfallfahrzeug gilt.
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