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Lexikon-Eintrag

Schadenmeldung

Erstmeldung eines Versicherungsfalls an die zuständige Versicherung mit den wesentlichen Schadensinformationen.

Definition

Die Schadenmeldung ist die erste formale Meldung eines Schadensfalls an die zuständige Versicherung. Sie ist Voraussetzung für die Schadensregulierung und sollte unverzüglich erfolgen - typischerweise binnen einer Woche nach dem Unfall. Sie als Geschädigter melden den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung; Ihren eigenen Versicherer informieren Sie nur, wenn auch die eigene Kasko betroffen ist (Mitverschulden) oder zur reinen Kenntnis. Inhalt der Schadenmeldung: Datum, Ort und Hergang des Unfalls, Beteiligte mit Personalien und Versicherungsdaten, Polizei-Aktenzeichen sofern vorhanden, Schadensbeschreibung, Lichtbilder, Sachverständigengutachten (sobald vorliegend). Die Meldung kann telefonisch erfolgen, sollte aber stets schriftlich (per Brief oder E-Mail) bestätigt werden - das schafft Beweissicherung. Die Versicherung vergibt eine Schadensnummer, unter der die weitere Korrespondenz läuft. Wichtig: Geben Sie keine voreiligen Schuldanerkenntnisse ab - überlassen Sie die Haftungsfrage Ihrem Anwalt oder Sachverständigen. Bei verspäteter Meldung kann die Versicherung Leistungen kürzen, wenn ihr dadurch Beweisnachteile entstehen.

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