Lexikon-Eintrag
Werkstattbindung
Vertragliche Verpflichtung, Reparaturen nur in von der Versicherung benannten Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.
Definition
Werkstattbindung ist eine vertragliche Klausel in Kfz-Versicherungstarifen, bei der Sie sich verpflichten, im Schadensfall ausschließlich Partnerwerkstätten der Versicherung zu nutzen. Im Gegenzug erhalten Sie meist 5 bis 15 Prozent Beitragsrabatt. Wichtig: Die Werkstattbindung gilt nur für Ihre eigene Kasko-Versicherung - bei einem Haftpflichtschaden, bei dem der Unfallgegner schuld ist, gilt sie nicht. Sie als Geschädigter haben gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung stets das Recht auf freie Werkstattwahl nach § 249 BGB. Die gegnerische Versicherung kann Sie nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen, auch wenn sie es versucht. Lehnen Sie entsprechende Aufforderungen schriftlich ab. Anders bei eigenem Kasko-Schaden: Hier müssen Sie die Werkstattbindung beachten oder Sie tragen Mehrkosten selbst. Vorteile der Partnerwerkstätten: Direktabrechnung, Hol- und Bringservice, Mietwagen ohne Selbstbeteiligung. Nachteile: Eingeschränkte Werkstattauswahl, häufig keine markengebundene Werkstatt für jüngere Fahrzeuge.
Verwandte Begriffe
Fachwerkstatt
Qualifizierter Reparaturbetrieb mit Meistertitel und nachgewiesener Kompetenz für Karosserie- und Lackarbeiten.
Freie Gutachterwahl (§249 BGB)
Der Geschädigte darf den Sachverständigen seines Vertrauens frei wählen – die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.
Markengebundene Werkstatt
Vertragswerkstatt eines Fahrzeugherstellers mit autorisierter Reparaturkompetenz für die jeweilige Marke.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein Dritter verursacht hat und für den dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.
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