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Lexikon-Eintrag

Werkstattbindung

Vertragliche Verpflichtung, Reparaturen nur in von der Versicherung benannten Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.

Definition

Werkstattbindung ist eine vertragliche Klausel in Kfz-Versicherungstarifen, bei der Sie sich verpflichten, im Schadensfall ausschließlich Partnerwerkstätten der Versicherung zu nutzen. Im Gegenzug erhalten Sie meist 5 bis 15 Prozent Beitragsrabatt. Wichtig: Die Werkstattbindung gilt nur für Ihre eigene Kasko-Versicherung - bei einem Haftpflichtschaden, bei dem der Unfallgegner schuld ist, gilt sie nicht. Sie als Geschädigter haben gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung stets das Recht auf freie Werkstattwahl nach § 249 BGB. Die gegnerische Versicherung kann Sie nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen, auch wenn sie es versucht. Lehnen Sie entsprechende Aufforderungen schriftlich ab. Anders bei eigenem Kasko-Schaden: Hier müssen Sie die Werkstattbindung beachten oder Sie tragen Mehrkosten selbst. Vorteile der Partnerwerkstätten: Direktabrechnung, Hol- und Bringservice, Mietwagen ohne Selbstbeteiligung. Nachteile: Eingeschränkte Werkstattauswahl, häufig keine markengebundene Werkstatt für jüngere Fahrzeuge.

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