Lexikon-Eintrag
Wildunfall
Zusammenstoss eines Fahrzeugs mit Haarwild wie Reh, Wildschwein oder Hirsch.
Definition
Ein Wildunfall ist die Kollision eines Kraftfahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, also Reh, Wildschwein, Hirsch, Damwild oder Wildkaninchen. Schaeden durch Tiere wie Hunde, Katzen, Voegel oder Pferde gelten nicht als Wildunfall im versicherungsrechtlichen Sinne und sind in vielen Tarifen nicht oder nur teilweise abgedeckt. Wildunfaelle sind ueber die Teilkaskoversicherung versichert, sofern dies im Vertrag enthalten ist. Wichtig ist die Wildunfallbescheinigung des zustaendigen Jagdpaechters oder Forstbeamten, die der Versicherung als Nachweis dient. Verstaendigen Sie sofort die Polizei und den Jagdpaechter ueber die Notrufnummer. Ein verletztes oder totes Tier darf nicht mitgenommen werden, da dies Wilderei darstellen kann. Markieren Sie den Aufprallort. Schaeden umfassen Frontschaden, Motorhaube, Stossfaenger, Scheinwerfer und gegebenenfalls Airbag-Ausloesung. Typische Schadenshoehen liegen zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Bei moderaten Schaeden lohnt die Pruefung, ob die Selbstbeteiligung und die mehrjaehrige Hochstufung wirtschaftlich sinnvoll sind.
Verwandte Begriffe
Beweissicherung
Die Dokumentation aller Schadensspuren und Umstände nach einem Unfall, um spätere Ansprüche durchsetzen zu können.
Kalkulationsbasis
Datengrundlage zur Berechnung der Reparaturkosten in einem Schadensgutachten.
Totalschaden (wirtschaftlich/technisch)
Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Kostenvoranschlag
Eine schriftliche Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt, ohne unabhängige gutachterliche Bewertung.
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