Unfall in Ansbach? So gehen Sie vor
Direkt nach dem Unfall: absichern, fotografieren, Daten austauschen. Bei Personenschaden oder strittiger Schuldfrage immer Polizei rufen. Auf der B13 südlich der Innenstadt – etwa an der Welserstraße/Eyber Straße – wurde ein bekannter Unfallschwerpunkt nachgerüstet, doch Auffahrunfälle bleiben hier häufig. Auch die B14 Richtung Heilsbronn/Würzburg, die Anschlussstellen Ansbach und Lichtenau an der A6 sowie die A7 bei Aurach sind klassische Schadensstellen. Wichtig: §249 BGB sichert Ihnen die freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Prüfer schicken. Beauftragen Sie zuerst einen unabhängigen Sachverständigen, bevor Sie reparieren oder dem Versicherer Zugriff aufs Auto geben.
Unsere Sachverständigen in Ansbach
Ansbach umfasst über 50 Gemeindeteile – unsere Gutachter bedienen die Kernstadt und Stadtteile wie Eyb, Hennenbach, Schalkhausen, Elpersdorf, Brodswinden, Bernhardswinden, Neuses und Claffheim. Ob Sie in der Innenstadt am Martin-Luther-Platz wohnen, im Wohngebiet rund um die Residenz oder am Stadtrand bei Katterbach – der Sachverständige kommt zu Ihnen. Reaktionszeit in der Regel unter 24 Stunden, oft noch am Unfalltag. Auch die Anfahrt zu nicht fahrbereiten Fahrzeugen an der A6 oder A7 ist selbstverständlich. Sie erhalten ein vollständiges, gerichtsfestes Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Häufige Schadensarten in Ansbach
Im Stadtkern rund um Promenade und Karlsplatz dominieren Park- und Rangierschäden – die engen Altstadtgassen und die Fußgängerzone-Zufahrten sind anspruchsvoll. Auf der B14 zwischen Ansbach und Heilsbronn häufen sich Auffahrunfälle in der Pendlerspitze nach Nürnberg. Die B13 in Richtung Rothenburg und Würzburg bringt vor allem Wildunfälle und Überholfehler auf den Landabschnitten. An der A6-Anschlussstelle Ansbach kommt es bei Stau auf der Hauptfahrbahn regelmäßig zu Heckschäden. Auch der Pendlerverkehr zur US-Garnison Katterbach erzeugt Stoßzeiten-Vorfälle. Ein neutrales Gutachten erfasst nicht nur Blechschäden, sondern auch versteckte Strukturschäden, Achsvermessung und Wertminderung.
Was Ihnen zusteht – kostenfrei
§249 BGB ist eindeutig: Als unverschuldet Geschädigter haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz – und das umfasst ein eigenes, unabhängiges Sachverständigengutachten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro, ist das Gutachten Pflicht. Sie haben zudem Anspruch auf Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung und Anwalt – alles ohne Eigenanteil. Freie Gutachterwahl bleibt Ihr Recht.