Unfall in Roth? So gehen Sie vor
Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie Schäden mit Fotos und tauschen Sie Versicherungsdaten aus. Bei Personenschäden oder unklaren Schuldverhältnissen muss die Polizei kommen. Verkehrsbrennpunkte in Roth sind die A9-Anschlussstelle Allersberg (Nr. 55) mit häufigem Stau Richtung München, die B2 zwischen Roth und Schwabach mit Auffahrunfällen in den Pendlerstunden sowie die Münchener Straße und Nürnberger Straße im Stadtgebiet. Auch das Industrieareal An der Lände am Main-Donau-Kanal bringt LKW-Verkehr und entsprechende Schadensbilder. Nach §249 BGB haben Sie freie Gutachterwahl – die Versicherung des Verursachers darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Holen Sie sich Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter.
Unsere Sachverständigen in Roth
Unsere Sachverständigen kennen Roth und seine Stadtteile: Eckersmühlen, Pfaffenhofen, Bernlohe, Birkach, Belmbrach, Harrlach, Rothaurach und Wallesau. Ob Sie in der Kernstadt am Marktplatz, im Bereich Kupferplatte oder im Neubaugebiet wohnen – der Gutachter kommt zu Ihnen. Reaktionszeit unter 24 Stunden ist die Regel, in dringenden Fällen geht es noch am Unfalltag. Auch nicht fahrbereite Fahrzeuge auf der A9 oder im Industriegebiet An der Lände werden direkt vor Ort begutachtet. Das Gutachten ist gerichtsfest, vollständig und enthält alle relevanten Posten.
Häufige Schadensarten in Roth
Die A9 bringt Roth überregionalen Verkehr – Auffahrunfälle bei Stau zwischen Allersberg und Hilpoltstein sind häufig. Heckschäden mit verdeckten Karosserieverformungen sind hier typisch. Die B2 als Pendlerachse Richtung Nürnberg/Schwabach erzeugt Vorfahrtsfehler und Spurwechsel-Kollisionen. Innerorts an der Hilpoltsteiner Straße, der Münchener Straße und am Bahnhofsumfeld dominieren Park- und Abbiegeschäden. In den Wohngebieten von Eckersmühlen und Pfaffenhofen kommt es zu klassischen Wohngebiets-Rempler. Das ehemalige LEONI-Areal an der Stieberstraße sowie das Industriegebiet An der Lände bringen LKW-bedingten Schwerverkehr. Ein gutes Gutachten erfasst Wertminderung und Nutzungsausfall – Posten, die ohne Sachverständigen verloren gehen.
Was Ihnen zusteht – kostenfrei
Nach §249 BGB schuldet die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen vollen Schadensersatz – inklusive der Kosten für ein unabhängiges Gutachten. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt. Sie haben Anspruch auf Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen sowie Anwalt. Die freie Gutachterwahl ist gesetzlich verbrieft – Sie entscheiden, wer Ihr Auto begutachtet.