Unfall in Höchstadt? So gehen Sie vor
Unfallstelle absichern, Polizei bei Personenschaden oder strittiger Schuld einschalten, Beweise sichern. Brennpunkte in Höchstadt sind die A3-Anschlussstellen Höchstadt-Nord und Höchstadt-Ost mit Pendler- und Fernverkehr, die B470 als Ost-West-Achse durch die Stadt sowie die B505 Richtung Bamberg, wo zwischen Limbach und Hirschaid wiederholt LKW-Unfälle gemeldet wurden. Innerorts sind der Marktplatz, die Aischbrücke und die Hauptstraße im historischen Kern anspruchsvoll. Nach §249 BGB steht Ihnen die freie Gutachterwahl zu – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen aufdrängen. Beauftragen Sie zuerst einen unabhängigen Gutachter.
Unsere Sachverständigen in Höchstadt
Unsere Sachverständigen kennen Höchstadt mit seinen 25 Gemeindeteilen – von der Kernstadt mit Marktplatz und Schloss über Etzelskirchen, Greuth, Zentbechhofen, Sterpersdorf, Schwarzenbach bis Ailersbach. Reaktionszeit unter 24 Stunden ist die Regel, oft am Unfalltag. Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist – auf der A3, B470 oder am Schaeffler-Werksgelände an der INA-Straße – kommt der Gutachter zu Ihnen. Sie erhalten ein vollständiges, gerichtsfestes Schadensgutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Häufige Schadensarten in Höchstadt
Die A3 bringt überregionalen Verkehr und entsprechend Auffahrunfälle bei Stau zwischen Höchstadt-Nord und Höchstadt-Ost. Heckschäden mit verdeckten Längsträger-Verformungen sind typisch. Die B470 als Ost-West-Hauptachse durch das Stadtgebiet erzeugt Vorfahrtsfehler an Kreuzungen und Kreisverkehren. Auf der B505 Richtung Bamberg sind LKW-bedingte Streifkollisionen häufig – die Strecke ist als Schwerverkehrs-Zubringer stark belastet. Innerorts an Marktplatz, Aischbrücke und im Bereich des historischen Schlosses dominieren Park- und Rangierschäden. Der Pendlerverkehr zum Schaeffler-Werk erzeugt morgendliche und abendliche Stoßzeiten-Vorfälle. Ein neutrales Gutachten dokumentiert auch Achsschäden und merkantile Wertminderung.
Was Ihnen zusteht – kostenfrei
Nach §249 BGB hat die gegnerische Haftpflichtversicherung Sie so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das umfasst auch das unabhängige Schadensgutachten – der Versicherer trägt die Kosten, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Sie haben außerdem Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall, merkantile Wertminderung und Anwalt. Die freie Gutachterwahl ist gesetzlich garantiert – Sie zahlen nichts.