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KFZ-Gutachten in München

Kfz-Gutachter in München – unabhängig, schnell vor Ort, kostenfrei für Geschädigte

Ein Auffahrunfall im Stop-and-Go im Petueltunnel, ein Spurwechselunfall auf der A8 vor dem Kreuz München-Süd, ein Parkrempler in der Maximilianstraße oder ein verzögerter Bremsvorgang am Effnerplatz – München ist eine der verkehrsreichsten Städte Deutschlands. Über 1,5 Millionen Einwohner, dazu täglich rund 350.000 Pendler aus Augsburg, Ingolstadt, Rosenheim und dem Voralpenraum. Wenn Sie hier in einen unverschuldeten Haftpflichtschaden geraten, vermittelt Ihnen Haftpflichtengel einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen direkt vor Ort – kostenfrei, weil die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten gemäß § 249 BGB trägt.

0 € für Sie

Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten – inklusive Gutachterhonorar (§ 249 BGB).

Unabhängig

Unsere Sachverständigen vertreten Ihre Interessen – nicht die der Versicherung. Freie Gutachterwahl ist Ihr gesetzliches Recht.

Schnell vor Ort

Termin in der Regel binnen 24 Stunden. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – egal ob Werkstatt, Zuhause oder Unfallort.

Deutschlandweit verfügbar

Partner-Sachverständiger in München verfügbar

Wir vermitteln deutschlandweit unabhängige Kfz-Sachverständige. Erzählen Sie uns von Ihrem Schadenfall – wir matchen den passenden Partner-Gutachter in Ihrer Nähe und melden uns binnen 24 Stunden zur Terminvereinbarung.

Typische Unfallschwerpunkte in München

Die mit Abstand häufigsten Schadenereignisse passieren auf dem Mittleren Ring. Besonders der Petueltunnel und der Richard-Strauss-Tunnel sind durch Auffahrunfälle bei Stau-Spitzen gefährdet, weil viele Fahrer auf 80 km/h-Schilder unzureichend reagieren. Ähnlich kritisch: das Autobahnkreuz München-Süd (A8/A99), wo täglicher Stop-and-Go-Verkehr Spurwechsel-Kollisionen produziert. Im Innenstadtbereich – Maximilianstraße, Sendlinger Tor, Marienplatz, Karlsplatz – dominieren Parkschäden und Tür-Anstöße in Tiefgaragen. In Bogenhausen, Schwabing und Haidhausen sehen wir oft hochwertige Premium-Fahrzeuge (BMW, Mercedes, Audi) mit höherer Wertminderung – ein eigenes Gutachten ist hier umso wichtiger.

Pendlerstrecken aus dem Umland

München zieht jeden Werktag rund 350.000 Pendler an, vor allem über die A8 (Salzburg/Stuttgart), A9 (Nürnberg), A92 (Deggendorf), A95 (Garmisch) und A96 (Lindau). An den Autobahnkreuzen München-Nord (A9/A99), München-West (A8/A99), München-Ost (A94/A99) und München-Süd (A8/A99) ballen sich Auffahrunfälle in der Hauptverkehrszeit. Auch die B2R, B11 und B304 zwischen Stadt und Umland (Starnberg, Ebersberg, Erding) sind regelmäßig Unfallorte. Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit unverschuldet beschädigt wurden, ist die Begutachtung trotz Ihres Wohnorts außerhalb von München kein Problem – wir kommen zu Ihnen, ob in Wolfratshausen, Oberhaching oder Garching.

Unsere Sachverständigen-Reichweite in München

Unser Service-Gebiet umfasst alle 25 Münchner Stadtbezirke – von Altstadt-Lehel und Maxvorstadt über Schwabing-West/Schwabing-Freimann, Bogenhausen, Berg am Laim und Haidhausen bis nach Pasing-Obermenzing, Trudering, Sendling, Solln, Thalkirchen, Riem und Aubing. Auch der Münchner Norden (Milbertshofen, Allach-Untermenzing, Feldmoching-Hasenbergl) und Süden (Untergiesing-Harlaching, Forstenried) gehören zum festen Reaktionsradius. Bei Premium-Fahrzeugen wie BMW M-Serie, Porsche, Mercedes-AMG ist eine fachkundige Begutachtung essenziell, weil Versicherungen hier am häufigsten die Wertminderung kürzen.

Was Ihnen nach § 249 BGB zusteht

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden in München tragen Sie keinen Cent eigene Kosten. Reparaturkosten, Wertminderung (gerade bei Premium-Fahrzeugen oft 1.000–4.500 €), Nutzungsausfall (in München mit hohem ÖPNV-Anteil oft als Mietwagen-Pauschale), Sachverständigen-Honorar, Anwaltskosten und gegebenenfalls Schmerzensgeld – alles trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wichtig: lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung drängen. Ihre freie Gutachterwahl ist gesetzlich garantiert. Wir vermitteln Ihnen einen unabhängigen Sachverständigen, der ausschließlich in Ihrem Interesse arbeitet.

Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem unverschuldeten Unfall in München haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen – § 249 BGB garantiert die freie Gutachterwahl. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt erfasst werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was Geschädigte immer wieder fragen – und was Sie über Ihre Rechte wissen sollten.

  • Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten – auch die Gutachterkosten. Grundlage ist § 249 BGB. Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche.

  • Ja. Sie haben das gesetzliche Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB). Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren – und sollten es auch nicht. Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung, nicht für Sie.

  • In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen oder Totalschadenverdacht oft noch am selben Werktag. Wir kommen zu Ihnen – Werkstatt, Zuhause oder Unfallort.

  • Bei klaren Schuldverhältnissen meist nicht. Bei strittiger Haftungsquote, Kürzungen durch die Versicherung oder größeren Schäden ist ein im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt jedoch sehr zu empfehlen – auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

  • Beim Haftpflichtschaden hat ein anderer den Unfall verursacht – dessen Versicherung zahlt alles. Beim Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Haftpflichtengel ist auf Haftpflichtschäden spezialisiert.

  • Auch nach fachgerechter Reparatur ist Ihr Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert, weil es als Unfallfahrzeug gilt. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung – sie steht Ihnen als eigenständiger Schadensposten zu.

  • Über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro netto. Darunter wird in der Regel ein Werkstatt-Kostenvoranschlag akzeptiert. Wichtig: Verdeckte Schäden werden oft unterschätzt – lassen Sie das im Zweifel vom Sachverständigen prüfen.

  • Eine pauschale Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug wegen Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen können – meist zwischen 23 und 175 Euro pro Tag, abhängig von der Fahrzeugklasse. Voraussetzung: kein Mietwagen genutzt, aber Nutzungswille vorhanden.

  • Bei kooperativer Versicherung 4–8 Wochen ab Gutachten-Eingang. Bei strittigen Fällen oder Kürzungen kann es länger dauern. Mit anwaltlicher Begleitung beschleunigt sich der Prozess oft erheblich.

  • Nichts. Der gesamte Service ist für Sie kostenlos, weil die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten trägt. Auch wenn der Fall am Ende nicht bei einem Sachverständigen aus unserem Netzwerk landet, entstehen Ihnen keine Gebühren.

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