Unfall in Schwabach? So gehen Sie vor
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und rufen Sie bei Personenschaden oder unklarer Schuld die Polizei. Notieren Sie Kennzeichen, Versicherung und Kontakt des Unfallgegners – vor allem auf der A6 bei der Anschlussstelle Schwabach-Süd oder Schwabach-West, wo Stop-and-Go häufig zu Auffahrunfällen führt. Auch die B2 in Richtung Roth, der Nürnberger Tor-Bereich an der Innenstadt sowie die Albrecht-Achilles-Straße sind Brennpunkte. Wichtig: Nach §249 BGB haben Sie als unverschuldet Geschädigter das Recht auf freie Gutachterwahl – die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keinen Sachverständigen aufzwingen. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder Werkstattangebote einholen.
Unsere Sachverständigen in Schwabach
Die von Haftpflichtengel vermittelten Sachverständigen kennen Schwabach genau – von der Altstadt rund um den Königsplatz über die Südliche und Nördliche Vorstadt bis zu den Stadtteilen Limbach, Wolkersdorf, Penzendorf, Unterreichenbach und Dietersdorf. Auch Eichwasen, Gartenheim und das Industriegebiet entlang der Falbenholzstraße werden zuverlässig bedient. In der Regel erfolgt der Vor-Ort-Termin innerhalb von 24 Stunden, oft am gleichen Tag. Der Gutachter kommt zu Ihnen – nach Hause, an die Werkstatt oder an den Standort des nicht fahrbereiten Fahrzeugs. Sie erhalten ein vollwertiges, gerichtsfestes Schadensgutachten.
Häufige Schadensarten in Schwabach
Auf der A6 zwischen Schwabach-West und Roth sind Auffahrunfälle bei zähem Verkehr die Regel – typisch sind Heckschäden mit verdeckten Längsträger-Verformungen. Der innerstädtische Verkehr rund um den Martin-Luther-Platz, die Nürnberger Straße und den Bahnhof bringt vor allem Park- und Rangierschäden. An den Kreisverkehren der B2 sowie auf der Boxlohe in Richtung Industriegebiet kommt es regelmäßig zu Vorfahrtsfehlern und Streifkollisionen. Im Pendlerverkehr Richtung Nürnberg sind außerdem Steinschlag-Folgeschäden an der Frontscheibe häufig. Ein neutrales Gutachten dokumentiert nicht nur sichtbare Blechschäden, sondern auch Wertminderung und Nutzungsausfall – Posten, die schnell vierstellig werden.
Was Ihnen zusteht – kostenfrei
Nach §249 BGB hat die gegnerische Haftpflichtversicherung Sie so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehört auch das unabhängige Schadensgutachten – die Kosten trägt der Versicherer, nicht Sie. Voraussetzung: Der Schaden liegt über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro. Bei Schäden darunter genügt ein Kostenvoranschlag. Sie haben außerdem Anspruch auf Mietwagen, Nutzungsausfall, merkantile Wertminderung und Anwaltskosten. Freie Gutachterwahl ist gesetzlich garantiert.