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Erlangen Innenstadt mit Schloss und historischer Architektur

KFZ-Gutachten in Erlangen

Kfz-Gutachter in Erlangen – unabhängige Sachverständige nach Haftpflichtunfall

Ein Unfall im Berufsverkehr auf der A73, ein Parkschaden auf dem Siemens-Campus oder eine Vorfahrtsverletzung am Erlanger Hauptbahnhof – nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden geht es zuerst um saubere Beweissicherung. Haftpflichtengel vermittelt Ihnen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Erlangen, der zeitnah zu Ihrem Fahrzeug kommt. Wir kümmern uns um die Koordination, Sie konzentrieren sich auf die Schadensregulierung. Ruhig, sachlich und vollständig in Ihrem Interesse.

0 € für Sie

Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten – inklusive Gutachterhonorar (§ 249 BGB).

Unabhängig

Unsere Sachverständigen vertreten Ihre Interessen – nicht die der Versicherung. Freie Gutachterwahl ist Ihr gesetzliches Recht.

Schnell vor Ort

Termin in der Regel binnen 24 Stunden. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – egal ob Werkstatt, Zuhause oder Unfallort.

Ihr Partner vor Ort

Unser Sachverständiger in Ihrer Region

Unfall in Erlangen? So gehen Sie vor

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und verständigen Sie bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder erheblicher Sachbeschädigung die Polizei. Auf der A73 zwischen Tennenlohe und Erlangen-Nord sowie an den Anschlussstellen Eltersdorf und Bruck häufen sich Auffahrkollisionen im Berufsverkehr – hier ist die polizeiliche Aufnahme oft entscheidend. Erfassen Sie Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten der Beteiligten, machen Sie Fotos der Schäden und der Endlage der Fahrzeuge. Lassen Sie sich nicht auf einen Versicherungsgutachter drängen: Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Anschließend kontaktieren Sie Haftpflichtengel – wir vermitteln den Termin in Tennenlohe, Bruck, Frauenaurach, Eltersdorf, Bubenreuth oder direkt in der Erlanger Innenstadt.

Unsere Sachverständigen in Erlangen

Unser Einsatzgebiet umfasst das gesamte Erlanger Stadtgebiet – von Tennenlohe und Eltersdorf im Süden über Bruck und Frauenaurach im Westen, die Innenstadt mit Universitätsviertel und Schlossplatz, Sieglitzhof und Buckenhof im Osten bis nach Bubenreuth und Alterlangen. Auch der Siemens-Campus in Erlangen-Süd und das Forschungszentrum am Röthelheimpark gehören zum festen Reaktionsradius. Termine vergeben wir in der Regel binnen 24 Stunden; bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen organisieren wir schnellere Lösungen. Die Begutachtung findet vor Ort statt: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Unfallabstellort. Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht erst aufwendig zum Sachverständigen bringen.

Häufige Schadensarten in Erlangen

Erlangen ist geprägt von hohem Pendleraufkommen, Universitätsverkehr und Industriebetrieben – entsprechend vielfältig fallen die Schadensbilder aus. Auf der A73 dominieren Auffahrunfälle bei Stau, besonders zwischen Eltersdorf und Erlangen-Tennenlohe sowie im Bereich Erlangen-Nord. Auf der Innenstadtachse rund um Nürnberger Straße, Henkestraße und Werner-von-Siemens-Straße sehen wir Vorfahrtsverletzungen und Abbiegeunfälle. In Wohngebieten wie Bruck, Frauenaurach oder am Burgberg treten Park- und Rangierschäden gehäuft auf. Rund um den Siemens-Campus und die Pendlerparkplätze in Tennenlohe häufen sich Türenanstöße und Parkplatzkollisionen. Jeder Schaden wird umfassend dokumentiert – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, gegebenenfalls Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Was Ihnen zusteht – kostenfrei

Sind Sie unverschuldet in einen Haftpflichtschaden geraten, müssen Sie das Gutachten nicht selbst bezahlen. Gemäß § 249 BGB hat die gegnerische Haftpflichtversicherung den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – dazu zählen ausdrücklich auch die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen. Sie haben freie Gutachterwahl und sind keinem von der Versicherung benannten Gutachter verpflichtet. Voraussetzung für ein vollwertiges Gutachten ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Haftpflichtengel begleitet Sie auf Wunsch durch den gesamten Ablauf.

Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem unverschuldeten Unfall in Erlangen haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen – § 249 BGB garantiert die freie Gutachterwahl. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt erfasst werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was Geschädigte immer wieder fragen – und was Sie über Ihre Rechte wissen sollten.

  • Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten – auch die Gutachterkosten. Grundlage ist § 249 BGB. Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche.

  • Ja. Sie haben das gesetzliche Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB). Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren – und sollten es auch nicht. Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung, nicht für Sie.

  • In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen oder Totalschadenverdacht oft noch am selben Werktag. Wir kommen zu Ihnen – Werkstatt, Zuhause oder Unfallort.

  • Bei klaren Schuldverhältnissen meist nicht. Bei strittiger Haftungsquote, Kürzungen durch die Versicherung oder größeren Schäden ist ein im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt jedoch sehr zu empfehlen – auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

  • Beim Haftpflichtschaden hat ein anderer den Unfall verursacht – dessen Versicherung zahlt alles. Beim Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Haftpflichtengel ist auf Haftpflichtschäden spezialisiert.

  • Auch nach fachgerechter Reparatur ist Ihr Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert, weil es als Unfallfahrzeug gilt. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung – sie steht Ihnen als eigenständiger Schadensposten zu.

  • Über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro netto. Darunter wird in der Regel ein Werkstatt-Kostenvoranschlag akzeptiert. Wichtig: Verdeckte Schäden werden oft unterschätzt – lassen Sie das im Zweifel vom Sachverständigen prüfen.

  • Eine pauschale Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug wegen Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen können – meist zwischen 23 und 175 Euro pro Tag, abhängig von der Fahrzeugklasse. Voraussetzung: kein Mietwagen genutzt, aber Nutzungswille vorhanden.

  • Bei kooperativer Versicherung 4–8 Wochen ab Gutachten-Eingang. Bei strittigen Fällen oder Kürzungen kann es länger dauern. Mit anwaltlicher Begleitung beschleunigt sich der Prozess oft erheblich.

  • Nichts. Der gesamte Service ist für Sie kostenlos, weil die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten trägt. Auch wenn der Fall am Ende nicht bei einem Sachverständigen aus unserem Netzwerk landet, entstehen Ihnen keine Gebühren.

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