Unfall in Nürnberg? So gehen Sie vor
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab und verständigen Sie die Polizei – gerade auf stark befahrenen Strecken wie dem Frankenschnellweg, der A3 Richtung Würzburg oder der A9 Richtung München ist das Pflicht. Halten Sie Kennzeichen, Versicherung und Personalien des Unfallgegners fest und fotografieren Sie Schadensbilder, Endlage der Fahrzeuge und Bremsspuren. Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung drängen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie freie Gutachterwahl. Melden Sie sich anschließend bei Haftpflichtengel – wir koordinieren die Begutachtung in Nürnberg, ob in der Innenstadt, am Plärrer, in Langwasser, in Eibach oder im Nordostpark, und stimmen den Termin direkt mit Ihnen ab.
Unsere Sachverständigen in Nürnberg
Unser Einsatzgebiet in Nürnberg umfasst alle Stadtteile von der Altstadt über Gostenhof, Schweinau, Mögeldorf und Ziegelstein bis nach Fischbach, Reichelsdorf und Boxdorf. Auch das Industrie- und Logistikareal rund um den Hafen sowie der Gewerbestandort Nordostpark gehören zum festen Reaktionsradius. In der Regel sind unsere Sachverständigen innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen vor Ort – bei größeren Schäden, Totalschadenverdacht oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen auch am selben Werktag. Die Begutachtung erfolgt dort, wo Ihr Fahrzeug steht: bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder am Abstellort nach dem Unfall. Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht eigens anliefern.
Häufige Schadensarten in Nürnberg
Nürnberg ist Verkehrsknoten und Pendlermagnet zugleich – entsprechend vielfältig sind die Schadensbilder. Auf dem Frankenschnellweg und am Jansenbrücken-Kreuz häufen sich Auffahrunfälle im Stop-and-Go, auf der A3 zwischen Kreuz Nürnberg und Anschlussstelle Nürnberg-Mögeldorf sind es typischerweise Spurwechsel- und Auffahrkollisionen bei Stau. Im innerstädtischen Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Innenring und die Sulzbacher Straße dominieren Parkschäden, Türenanstöße und Vorfahrtsverletzungen. In Wohngebieten wie St. Johannis oder Erlenstegen sehen wir oft Schäden durch unachtsames Ausparken. Jeder dieser Fälle wird sauber dokumentiert: Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Wertminderung, Nutzungsausfall und gegebenenfalls Wiederbeschaffungswert – alles, was Sie für die Regulierung benötigen.
Was Ihnen zusteht – kostenfrei
Nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden tragen Sie die Gutachterkosten nicht selbst. Gemäß § 249 BGB ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Zustand wiederherzustellen, der ohne den Unfall bestünde – dazu zählen die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen. Sie haben freie Gutachterwahl und sind nicht an den Vorschlag der gegnerischen Versicherung gebunden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Schaden nicht als Bagatelle einzustufen ist (Richtwert: ab ca. 750 Euro Reparaturkosten). Haftpflichtengel begleitet Sie auf Wunsch von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des Gutachtens.