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Nürnberger Altstadt mit Kaiserburg und historischen Fassaden

KFZ-Gutachten in Nürnberg

Kfz-Gutachter in Nürnberg – unabhängig, schnell vor Ort, kostenfrei für Geschädigte

Ein Auffahrunfall auf dem Frankenschnellweg, ein Parkrempler am Hauptbahnhof oder ein Spurwechselunfall auf der A3 bei Nürnberg-Ost – nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden zählt jede Stunde. Haftpflichtengel vermittelt Ihnen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der noch am selben oder am nächsten Werktag bei Ihnen in Nürnberg vor Ort ist. Sie behalten den Überblick, wir kümmern uns um die Begutachtung – sachlich, gründlich und in Ihrem Sinn.

0 € für Sie

Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten – inklusive Gutachterhonorar (§ 249 BGB).

Unabhängig

Unsere Sachverständigen vertreten Ihre Interessen – nicht die der Versicherung. Freie Gutachterwahl ist Ihr gesetzliches Recht.

Schnell vor Ort

Termin in der Regel binnen 24 Stunden. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – egal ob Werkstatt, Zuhause oder Unfallort.

Ihr Partner vor Ort

Unser Sachverständiger in Ihrer Region

Unfall in Nürnberg? So gehen Sie vor

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab und verständigen Sie die Polizei – gerade auf stark befahrenen Strecken wie dem Frankenschnellweg, der A3 Richtung Würzburg oder der A9 Richtung München ist das Pflicht. Halten Sie Kennzeichen, Versicherung und Personalien des Unfallgegners fest und fotografieren Sie Schadensbilder, Endlage der Fahrzeuge und Bremsspuren. Wichtig: Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung drängen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie freie Gutachterwahl. Melden Sie sich anschließend bei Haftpflichtengel – wir koordinieren die Begutachtung in Nürnberg, ob in der Innenstadt, am Plärrer, in Langwasser, in Eibach oder im Nordostpark, und stimmen den Termin direkt mit Ihnen ab.

Unsere Sachverständigen in Nürnberg

Unser Einsatzgebiet in Nürnberg umfasst alle Stadtteile von der Altstadt über Gostenhof, Schweinau, Mögeldorf und Ziegelstein bis nach Fischbach, Reichelsdorf und Boxdorf. Auch das Industrie- und Logistikareal rund um den Hafen sowie der Gewerbestandort Nordostpark gehören zum festen Reaktionsradius. In der Regel sind unsere Sachverständigen innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen vor Ort – bei größeren Schäden, Totalschadenverdacht oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen auch am selben Werktag. Die Begutachtung erfolgt dort, wo Ihr Fahrzeug steht: bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder am Abstellort nach dem Unfall. Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht eigens anliefern.

Häufige Schadensarten in Nürnberg

Nürnberg ist Verkehrsknoten und Pendlermagnet zugleich – entsprechend vielfältig sind die Schadensbilder. Auf dem Frankenschnellweg und am Jansenbrücken-Kreuz häufen sich Auffahrunfälle im Stop-and-Go, auf der A3 zwischen Kreuz Nürnberg und Anschlussstelle Nürnberg-Mögeldorf sind es typischerweise Spurwechsel- und Auffahrkollisionen bei Stau. Im innerstädtischen Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Innenring und die Sulzbacher Straße dominieren Parkschäden, Türenanstöße und Vorfahrtsverletzungen. In Wohngebieten wie St. Johannis oder Erlenstegen sehen wir oft Schäden durch unachtsames Ausparken. Jeder dieser Fälle wird sauber dokumentiert: Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Wertminderung, Nutzungsausfall und gegebenenfalls Wiederbeschaffungswert – alles, was Sie für die Regulierung benötigen.

Was Ihnen zusteht – kostenfrei

Nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden tragen Sie die Gutachterkosten nicht selbst. Gemäß § 249 BGB ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Zustand wiederherzustellen, der ohne den Unfall bestünde – dazu zählen die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen. Sie haben freie Gutachterwahl und sind nicht an den Vorschlag der gegnerischen Versicherung gebunden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Schaden nicht als Bagatelle einzustufen ist (Richtwert: ab ca. 750 Euro Reparaturkosten). Haftpflichtengel begleitet Sie auf Wunsch von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des Gutachtens.

Ihre Rechte als Geschädigter

Nach einem unverschuldeten Unfall in Nürnberg haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen – § 249 BGB garantiert die freie Gutachterwahl. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt erfasst werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was Geschädigte immer wieder fragen – und was Sie über Ihre Rechte wissen sollten.

  • Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten – auch die Gutachterkosten. Grundlage ist § 249 BGB. Sie zahlen keinen Cent aus eigener Tasche.

  • Ja. Sie haben das gesetzliche Recht auf freie Gutachterwahl (§ 249 BGB). Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren – und sollten es auch nicht. Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung, nicht für Sie.

  • In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen oder Totalschadenverdacht oft noch am selben Werktag. Wir kommen zu Ihnen – Werkstatt, Zuhause oder Unfallort.

  • Bei klaren Schuldverhältnissen meist nicht. Bei strittiger Haftungsquote, Kürzungen durch die Versicherung oder größeren Schäden ist ein im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt jedoch sehr zu empfehlen – auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

  • Beim Haftpflichtschaden hat ein anderer den Unfall verursacht – dessen Versicherung zahlt alles. Beim Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Haftpflichtengel ist auf Haftpflichtschäden spezialisiert.

  • Auch nach fachgerechter Reparatur ist Ihr Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert, weil es als Unfallfahrzeug gilt. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung – sie steht Ihnen als eigenständiger Schadensposten zu.

  • Über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro netto. Darunter wird in der Regel ein Werkstatt-Kostenvoranschlag akzeptiert. Wichtig: Verdeckte Schäden werden oft unterschätzt – lassen Sie das im Zweifel vom Sachverständigen prüfen.

  • Eine pauschale Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug wegen Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen können – meist zwischen 23 und 175 Euro pro Tag, abhängig von der Fahrzeugklasse. Voraussetzung: kein Mietwagen genutzt, aber Nutzungswille vorhanden.

  • Bei kooperativer Versicherung 4–8 Wochen ab Gutachten-Eingang. Bei strittigen Fällen oder Kürzungen kann es länger dauern. Mit anwaltlicher Begleitung beschleunigt sich der Prozess oft erheblich.

  • Nichts. Der gesamte Service ist für Sie kostenlos, weil die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten trägt. Auch wenn der Fall am Ende nicht bei einem Sachverständigen aus unserem Netzwerk landet, entstehen Ihnen keine Gebühren.

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